Netzbezogenen Bedarf erfassen
Wir betrachten den Standort und den gewünschten Einsatz gemeinsam mit dem zuständigen Netzbetreiber. Ein marktlich optimierter Speicher entlastet einen lokalen Netzengpass nicht automatisch.
Netzbetreiber & Stadtwerke
DNV entwickelt Speicher- und Versorgungskonzepte im Zusammenspiel mit vorhandener Infrastruktur. Dabei werden die Aufgaben des Netzbetriebs und die Möglichkeiten marktlicher Anwendungen getrennt betrachtet.

IHRE MÖGLICHKEITEN MIT DNV
Ein Batteriespeicher entfaltet seinen Nutzen durch einen Betrieb, der zur konkreten Aufgabe passt.
Wir betrachten den Standort und den gewünschten Einsatz gemeinsam mit dem zuständigen Netzbetreiber. Ein marktlich optimierter Speicher entlastet einen lokalen Netzengpass nicht automatisch.
Anschlussleistung, zulässiger Betrieb und Steuerung werden früh zusammengebracht. Technische Anschlussbedingungen und vereinbarte Grenzen bilden den Rahmen.
Für Stadtwerke und geeignete Betreiber können Speicher zusätzliche Anwendungen eröffnen. Regelreserve setzt die entsprechende Qualifikation und den Marktzugang voraus.
GEMEINSAM ZUM PASSENDEN KONZEPT
Gewünschte Wirkung, Standort, Zeitfenster und die Rolle der beteiligten Organisationen festhalten.
Anschluss, Speichergröße, Steuerung und regulatorische Voraussetzungen zusammen betrachten.
Verantwortlichkeiten, mögliche Partner und die Anforderungen für Planung und Betrieb vereinbaren.
DER NÄCHSTE SCHRITT
Ob Speicherstandort, Anschlusskonzept oder lokale Versorgung: Ausgangspunkt ist der konkrete Bedarf Ihrer Organisation.
GUT ZU WISSEN
Sie können unterschiedliche Rollen haben. Netzbetrieb und wettbewerbliche Tätigkeiten eines Stadtwerks müssen entsprechend den geltenden Vorgaben betrachtet werden. Eigene Speicher eines Netzbetreibers unterliegen besonderen Regeln und möglichen Genehmigungsvoraussetzungen, unter anderem nach § 11b EnWG.
Nein. Für die Teilnahme sind technische und organisatorische Voraussetzungen sowie die Präqualifikation des Anbieters erforderlich. Zuschlag, Abruf und Vergütung richten sich nach dem jeweiligen Marktverfahren.
Nein. Ein geeigneter Standort benötigt auch einen abgestimmten Anschluss und ausreichende Kapazität für Bezug und Einspeisung. Die Nähe zur vorhandenen Infrastruktur ist ein Ausgangspunkt für die Prüfung.